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   BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 391/60   

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https://dejure.org/1961,2477
BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 391/60 (https://dejure.org/1961,2477)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1961 - 4 AZR 391/60 (https://dejure.org/1961,2477)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1961 - 4 AZR 391/60 (https://dejure.org/1961,2477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kanzleitätigkeit - Vergütungsgruppen der TO A - Tätigkeit eines Kanzleivorstehers - Bürodienst - Sonstiger Innendienst - Lückenausfüllung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.03.1960 - 4 AZR 61/58

    Allgemein gefaßte Normen - Verwendung von Oberbegriffen - Umfassende Regelung von

    Auszug aus BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 391/60
    Demgemäß hat der erkennende Senat in einem Urteil vom 23 März I960 - 4 AZR 61/58 - (BAG 9> 115) aus gesprochen daß eine Registraturtätigkeit in der VergGr.

    Eine Lückenausfüllung kommt nur dann in Betracht, venn ein unter die Tarifordnung fallendes Arbeitsverhältnis in den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung nicht erfaßt ist (BAG 9, 113 /T177) Das ist hier nicht der Pall, Der Kläger übt nach den Peststellungen des angefochtenen Urteils die Tätigkeit eines Kanzleivorstehers aus.

  • BAG, 29.01.1960 - 1 AZR 200/58

    Bürger der Bundesrepublik - Verpflichtung im Arbeitsvertrag - Zeitschrift -

    Auszug aus BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 391/60
    TarifInhalts bedeuten Denn es ist Sache der Tarifpartner, solchen im Tarif nicht bewerteten Umständen durch Neugestaltung der tariflichen Normen Rechnung zu tragen (vgl.. BAG 9, 1 'i7 1 und die Anmerkung von Neumann-Duesberg zu dieser Entscheidung bei AP Nr. 61 zu § 3 TO A) Das ist hier auch durch den Tarifvertrag vom 15. Januar I960 geschehen, auf Grund dessen nunmehr Kanzleivorsteher als Leiter von Kanzleien mit mindestens 15 Kanzleikräften in die VergC-r, VI b und bei mindestens 40 Kanzleikräften in die VergGr, V b einzureihen sind Dieser Tarifvertrag bringt aber eine Veränderung des früheren Rechtszustandes und kann, da er erst am 1 Januar I960 in Kraft getreten ist, auf den vom Kläger für einen früheren Zeitraum geltend gemachten Anspruch auch keine entsprechende Anwendung finden, Hiernach war die Revision auf Kosten des Klägers (§ 97 Abs. 1 ZPO) als unbegründet zurückzuweisen, ge z Dr reeller Dr Martel Dr, Simons.
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 31.10.1961 - 4 AZR 391/60
    Zutreffend weist das Berufungsgericht darauf hin, daß in jeder Vergütungsgruppe der TO A die einzelnen Gruppen von Angestellten selbständig nebeneinander stehen und die in der jeweils ersten Pallgruppe genannten Merkmale nicht etwa den Oberbegriff für die später genannten Tätigkeitsgruppen bilden (BAG 1, 85 /92/; 4, 152 £l'547 ) Daraus ergibt sich aber zunächst nur, daß die Angestellten der später aufgeführten Pallgruppen nicht auch die Merkmale der ersten Pallgruppe erfüllen müssen, und daß die Tätigkeitsmerkmale der späteren Pallgruppen aus sich selbst, ohne Heranziehung der Merkmale der ersten Pallgruppe, aus zulegen sind, lamit ist jedoch die Frage der Normenkon kurrenz noch nicht beantwortet.
  • LAG Niedersachsen, 29.05.1997 - 16a Sa 1462/96

    Eingruppierung als zahnärztliche Helferin bei Durchführung von myofunktioneller

    Unerheblich ist und nicht zur Annahme einer Lücke führt der Umstand, daß die Tarifvertragsparteien die Zusatzausbildung für eine Höhergruppierung nicht berücksichtigt haben (vgl. hierzu BAG AP Nr. 80 zu § 3 TOA).
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